Beschlüsse der Mitgliederversammlung vom 27.05.2010
1. Der neue Kreisvorstand soll aus vier Mitgliedern bestehen.
2.
Der Kreisverband wird in Basisorganisationen
organisiert. Die Mitglieder in den jeweiligen Regionen unterstützen den
Kreisvorstand dabei aktiv.
Der Kreisvorstand berichtet auf jeder Mitgliederversammlung über den Sachstand.
3. Kreismitgliederversammlungen finden bis auf weiteres mindestens zweimal jährlich statt.
4. Der Kreisvorstand wird beauftragt, bis zum 30.09.2010 den Entwurf einer neuen Satzung des Kreisverbandes zu erarbeiten.
5. Die Änderungsvorschläge sind bis zum 31.12.2010 an den Kreisvorstand einzusenden.
6. Auf der ersten Mitgliederversammlung 2011 wird über die Änderungsvorschläge und die Satzung abgestimmt.
7. Die beschlossene Satzung wird allen Mitgliedern gesendet.
8. Bis zum 30.09.2010 ist eine Klärung der Beitragsrückstände im Kreisverband erfolgt. Der Kreisvorstand hat entsprechend der Satzung alles dazu nötige zu unternehmen.
9. Der/die Kreisschatzmeister/in holt die Abrechnungen der Monate 1-5 nach und beginnt mit dem Monat Juni die korrekte Abrechnung beim Landesschatzmeister.
10. Der Kreisvorstand übernimmt die Verantwortung für das Kreisverbandskonto. Dazu richtet er zwei Kontovollmachten ein - Vier-Augen-Prinzip.
11. Der/die Kreisschatzmeister/in lässt die Finanzen des Kreisverbandes bis zum 30.09.2010 durch die Landesfinanzrevisionskommission prüfen.